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Gerichtstag.
Die Grafengerichte der karolingischen Zeit haben sich in Deutschland
bis zum Ende des vierzehnten Jahrhunderts, an einzelnen Orten weit darüber
hinaus erhalten. Dreimal im Jahre in der Regel wurde wegen Verbrechen
gegen Leib und Leben, Hof und Habe im echten "Ding" verhandelt.
Vor das "unechte", "geboten" Ding gehörten
die leichteren Vergehen. Unsere Darstellung folgt einem überlieferten
genauen Berichte über ein Gericht in Usedom. Die Dingstätte
ist unter freiem Himmel, unter einer uralten Eiche. Haselgerten, in
die Erde gesteckt und mit roter Schnur verbunden, bilden die Hegung.
Ernst thront der Richter auf hohen Steinsitze vor aufgehängtem
Schilde, das Gesicht nach Osten, das rechte Bein über das linke
geschlagen, den weißgeschälten Stab in der Hand. Solange
der Richter so sitzt, ist das Gericht gehegt. Klopft er mit dem Stabe,
so gebietet er Ruhe; legt er ihn nieder, so ist das Gericht geschlossen.
Dem Richter zur Seite sitzen die Schöffen, die Urteiler. Vor ihnen,
zu ihrer Rechten, steht der Kläger, das Antlitz gen Norden; gegenüber
der von ihm selbst geladene Verklagte; ringsum sieht man dingplichtige
Hofbesitzer des Gerichtsbezirkes. Alle sind in Waffen nach dem Rechte
freier Männer. Dem Richter gegenüber steht der Dingbote. Eben
erhebt der Kläger seine Klage, auf das blutige Gewand am Boden
weisend. Gelingt es dem trotzig dreinblickenden verklagten nicht, sich
durch Zeugen oder Eideshelfer zu reinigen, so wird er hohes Wergeld
zahlen müssen, denn ein Freier war es, den er erschlagen haben
soll.
Quelle: Geschichtsbilder, J.C. Andrä, 1908, Voigtländer Verlag,
von rado jadu 2000.
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