Deutsche Gilden
Von
der jetzigen Bedeutung des Wortes Gilde, das heißt Zunft, müssen wir,
als von einer abgeleiteten, völlig absehen. Es waren frei zusammengetretene
Vereine freier Städtebewohner zu einer Rechtsgenossenschaft, mit der Verpflichtung
gemeinsamen Schutzes für die öffentliche Sicherheit und für Wahrung
der Rechte. Nie galt der Schutz einem Frevler, die gemeinsame Ehre der Gilde forderte,
daß ein solcher durch den Frevel selbst ausgeschlossen war. Ja, das vielleicht
ursprüngliche band, welches die Mitglieder einer Gilde umschloß, war
nicht nur ein sittliches, sondern auch religiöses; an gewissen Tagen versammelten
sich alle Mitglieder samt ihren Familien zu gemeinsamen Gottesdienste; dann folgte
ein festliches Gelag in dem Gildehause. Eine gemeinsame Kasse, durch regelmäßige
Beiträge und durch Bußen gebildet, mußte die Unkosten, besonders
die glänzenden Schmäuse und Gelage, decken. Die Gilde übte Gericht
über Streitigkeiten ihrer Mitglieder, wobei nach den alten Volksrechten verfahren
wurde. Stritt ein Gildenbruder mit einem Nichtteilnehmer, so begleitete die ganze
Gilde jenen vor das öffentliche Gericht und half ihm beim Eide.
Ebenso
erschien sie auch, wenn ein Mitglied beerdigt wurde; sie ließ Seelenmessen
lesen und gedachte des Verstorbenen bei ihren Gottesdiensten.
Anfangs,
als die Städte noch minder bedeutend waren, mochte wohl nur eine Gilde in
jeder Stadt bestehen, welche natürlich alle einigermaßen begüterten
und unabhängigen Einwohner umfaßte; so verlangte es das überquellende
Bedürfnis nach engem städtischen Zusammenhalt, dem das bloße Zusammenwohnen
innerhalb der Ringmauer und das vielleicht kaum erst erwachende städtische
Schöffengericht nicht genügen konnten.
Aber
die Städte wuchsen; neue, oft ebenfalls sehr reiche Ankömmlinge fanden
schon eine geschlossene Gesellschaft vor, welche von alten Zeiten her den meisten
oder den gesamten Grundbesitz in Händen hatte; es blieb ihnen nichts übrig,
als eine zweite Gilde zu bilden. Nach ihnen kamen andere, welche eine dritte,
vierte, fünfte usw. Gilde gründeten. Ihnen allen trat nun die erste
Gilde als Altbürgergilde, als Patriziat gegenüber; der fast ausschließliche
freie Besitz des städtischen Grundes und Bodens gab ihr nach altgermanischer
Ansicht das größte Recht im öffentlichen Leben. In manchen Städten
hielt sie sich nach und nach für ebenbürtig mit dem Ritterstande; andererseits
verschmähten es auch umwohnende Dynasten nicht, in die Stadt zu ziehen und
an der Altbürgergilde teilzunehmen. So erwuchsen in den deutschen Städten
die sogenannten wehrständischen Geschlechter oder die Geschlechter im engeren
Sinne. Hier und da entschlugen sie sich nach und nach den Geschäften und
Gewerben;
es
wurde Pflicht, nach Art der Ritter "müßig zu gehen". In Köln
jedoch, wo Handel und Gewerbe der Lebenspuls der Stadt waren und blieben, wo schon
im 11. Jahrhundert die reichen Kaufleute als die höchste Blüte der Bürgerschaft
- im Streit gegen den heiligen Hanno - auftraten, behielten die Geschlechter ihre
alten Beschäftigungen bei und ließen ihre Waren, wenn auch durch Vorstände,
fortwährend in ihren "Gaddemen" am Heumarkt und Altenmarkt zum
Kauf ausbieten. Das kölnische Patriziat beruhte also auf Grundbesitz und
Handel zugleich.
Die
wichtigste, aber nirgends in ihrem ganzen Umfange zu beantwortende Frage ist nun
dies: Welchen Einfluß hat die erste Gilde auf die Stadtverfassung und diese
wiederum auf jene geübt? - In manchen deutschen Städten entwickeln sich
beide so mit- und durcheinander und bedingen sich so wesentlich und unaufhörlich,
daß jene Scheidung unmöglich wird, zumal bei der Spärlichkeit
und Unverständlichkeit der Nachrichten. Für jetzt bemerken wir bloß
soviel: Die Blüte des städtischen Patriziats fällt überall
in das 13. Jahrhundert; in dieser Zeit besetzt es die Schöffenstühle
und die Verwaltung und drängt die landesherrlichen oder kaiserlichen Beamten
auf einen kleinen Rest ihrer ursprünglichen Befugnisse zurück. Nun aber
steigt eine neue, im Laufe der Zeiten mit Notwendigkeit erwachsene Macht, die
Gewerke (besonders die Weber), hinter dem Patriziat empor und stürzt dasselbe
in den meisten deutschen Städten während des merkwürdigen 14. Jahrhunderts,
in welchem alle jene reichen idealen Gebilde, die im 13. Jahrhundert ihren Gipfelpunkt
fanden, in einem kräftigen, aber zersplitterten Realismus untergehen. Man
vergleiche zum Beispiel Kaiser Friedrich II. mit Karl IV., das Rittertum der Kreuzzüge
mit dem des 14. Jahrhunderts,
die
großen hierarchisch-kaiserlichen Weltkämpfe um Ideen mit den deutschen
Fehden unter den luxemburgischen Königen, endlich den Minnegesang mit dem
Meistergesang, die ideale Kunst des 13. Jahrhunderts mit dem eindringenden Realismus
am Ende des folgenden - überall wendet sich der deutsche Geist von den großen
gemeinsamen Bestrebungen zum Besonderen, Handgreiflichen, Verständigen in
Staat, Kunst und Leben.
Jakob Burkhardt
Quelle: Lebensgut aus germanischer und altdeutscher Zeit;
Verlag Moritz Diesterweg, Frankfurt a. M., 1928, Jadu 2000